Kurzwaffen:
Der Kurzwaffenstand ist zugelassen für Schusswaffen bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule, so dass mit Pistolen und Revolver folgender Kaliber geschossen werden darf:
- Randfeuerpatronen: .22 l.r./lfb
- Zentralfeuerpatronen: .32/.38 spezial / .357 Magnum / 9 mm Luger / .45 ACP
Luftpistole darf zur Zeit bei uns leider nicht geschossen werden.
Langwaffen:
Der Langwaffenstand ist zugelassen für Schusswaffen für Randfeuerpatronen mit einer maximalen Bewegungsenergie
der Geschosse von 200 Joule.
Es darf nur handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber .22 l.r./lfb verwendet werden.